Gesetzliche Informationen
Was Sie bei Ihrer Versorgung der Inkontinenz beachten sollten…
REZEPTVERSORGUNG
Für die Inkontinenzversorgung zu Lasten der Krankenkasse benötigen Sie ein von Ihrem Arzt ausgestelltes Rezept. In Ihrer Mustersendung legen wir einen Freiumschlag bei, mit welchem Sie das Rezept an Abena einsenden können. Wir liefern Ihnen die notwendigen Produkte frei Haus und übernehmen die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.
GESETZLICHE ZUZAHLUNG
Je Rezept müssen Sie eine Gebühr von 10% der Rechnungssumme, max.10 Euro, selbst tragen (Rezeptgebühr). Falls Sie davon befreit sind, senden Sie uns bitte eine Kopie Ihres Befreiungs- ausweises mit dem Rezept zu.
WIRTSCHAFTLICHE AUFZAHLUNG
Sie haben ein Recht auf mind. eine aufzahlungsfreie Versorgung. Sollten Sie höherwertige Produkte wünschen, bietet Ihnen Abena ein hochwertiges Premium-Sortiment an. Die Mehrkosten sind dabei von Ihnen privat zu tragen, wobei der Erstattungsbetrag Ihrer Krankenkasse voll angerechnet wird.