Gesetzliche Informationen
Gem. §33 Sozialgesetzbuch Nr. V haben Sie als Versicherter einen Anspruch auf die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln, wie saugenden Inkontinenzhilfen. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung. Wählen Versicherte Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, haben sie die Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst zu tragen.
Was Sie bei Ihrer Versorgung der Inkontinenz beachten sollten…
REZEPTVERSORGUNG

Für die Inkontinenzversorgung zu Lasten der Krankenkasse benötigen Sie ein von Ihrem Arzt ausgestelltes Rezept. In Ihrer Mustersendung legen wir einen Freiumschlag bei, mit welchem Sie das Rezept an ABENA einsenden können. Wir liefern Ihnen die notwendigen Produkte frei Haus und übernehmen die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.
GESETZLICHE ZUZAHLUNG

Je Rezept müssen Sie eine Gebühr von 10% der Rechnungssumme, max.10 Euro, selbst tragen (Rezeptgebühr). Falls Sie davon befreit sind, senden Sie uns bitte eine Kopie Ihres Befreiungs- ausweises mit dem Rezept zu.
WIRTSCHAFTLICHE AUFZAHLUNG

Sie haben ein Recht auf mind. eine aufzahlungsfreie Versorgung. Sollten Sie höherwertige Produkte wünschen, bietet Ihnen ABENA ein hochwertiges Premium-Sortiment an. Die Mehrkosten sind dabei von Ihnen privat zu tragen, wobei der Erstattungsbetrag Ihrer Krankenkasse voll angerechnet wird.