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Wann bin ich zuzahlungsbefreit und wo kann ich die Befreiung beantragen?

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen einen Eigenanteil an den Kosten für ein Hilfsmittel tragen – die gesetzliche Zuzahlung. Sie beträgt 10% vom Preis des Hilfsmittels. Von der Pflicht zur Zuzahlung können Sie befreit werden, wenn die gesamten Zuzahlungen eines Jahres bestimmte Einkommensgrenzen überschreiten.

Die Belastungsgrenze liegt bei Patienten mit chronischen Erkrankungen bei 1% des Bruttoeinkommens. Bei allen anderen Versicherten liegt diese bei 2% des Bruttoeinkommens.

Der Antrag zur Befreiung von der Zuzahlung erfolgt durch Ihre Krankenkasse. Die meisten Krankenkassen stellen hierfür ein Formular zur Verfügung.

Wenn Sie einen Befreiungsnachweis haben, dann senden Sie uns bitte eine Kopie zu bzw. laden das Dokument gleich auf dieser Webseite hoch. Nur, wenn uns der Befreiungsnachweis vorliegt, dann erhalten Sie keine Zuzahlungsrechnungen für Ihre Inkontinenzprodukte. Eine rückwirkende Erstattung gezahlter Zuzahlungen durch Abena ist leider nicht möglich.

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