Erstattungsfähige Pflegehilfsmittel von ABENA

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Wir von ABENA unterstützen Sie mit unserer professionellen Erfahrung bei der Pflege Ihrer Angehörigen, indem wir Ihnen hochwertige Pflegehilfsmittel nach ihrem individuellen Bedarf liefern.

Haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

In Deutschland gibt es ca. 5 Mio. Menschen, die ein erhöhtes Maß an Pflege und Unterstützung im Alltag benötigen. Mehr als 4 Mio. von ihnen werden von Angehörigen und Pflegekräften zu Hause unterstützt und gepflegt. Gehören Sie zu dieser Gruppe und haben ggf. einen anerkannten Pflegegrad (früher auch Pflegestufe genannt)?

In diesem Fall haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Dieses Recht ist im SGB (Sozialgesetzbuch) XI §40 Absatz 2 und §78 Absatz 1 festgelegt und erlaubt Ihnen jene benötigten Pflegemittel im Wert von bis zu 40€ pro Monat zu erhalten. Weitere Informationen zum Thema “Pflegeleistungen” finden Sie hier.

Damit Sie einen Anspruch auf dieses Recht bekommen, müssen Sie jedoch folgende Kriterien erfüllen:

Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 (gem. §140 des SGB 11)

Wohnen im eigenen Haus oder in einer Wohngemeinschaft (nicht im Heim).

Betreuung durch Angehörige oder einen Pflegedienst.

Die Pflegekasse entscheidet über den Antrag. Senden Sie uns das ausgefüllte Formular und wir übernehmen für Sie die Kommunikation mit der Kasse.

Ablauf der Kostenübernahme

Füllen Sie das beigelegte Formular aus und senden Sie dieses mithilfe des Freiumschlags an die Abena GmbH.

Nach der Genehmigung durch die Pflegekasse bekommen Sie Ihre ABENA Pflegehilfsmittel kostenfrei und direkt nach Hause geliefert.

Wir kontaktieren Ihre Pflegekasse für Sie und beantragen die Kostenübernahme.

4.

Bitte unterschreiben Sie die beigefügten Formulare, die Ihrer Lieferung beiliegen und senden Sie diese im beigelegten Freiumschlag an die Abena GmbH zurück.

HIER der Antrag für die ABENA Pflegehilfsmittel

Laden Sie sich den Antrag für Ihre ABENA Pflegehilfsmittel jetzt herunter und füllen Sie diesen direkt hier aus.

Antragsformular

Sehen Sie hier die Auswahl der ABENA Pflegehilfsmittel:

Pflegehilfsmittel in hoher Qualität für den täglichen Gebrauch:

Einmalhandschuhe (aus Latex oder latexfrei für Allergiker)

Hochwertige Handschuhe, für jeden Pflegebedarf geeignet, zum Schutz vor Nässe und Infektionen.

Mund-Nasenschutz
als OP-Mundschutz oder Partikelfilter-Maske (FFP”-Maske)

Schützt vor Keimen und Infektionen und bietet einfache Handhabung durch elastische Ohrschlaufen.

Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch

Vielseitig einsetzbar als saugstarker Einwegschutz für den zu Pflegenden vor Nässe und Verschmutzungen.

Händedesinfektion als Lösung oder Gel

Desinfektion zum Schutz der Hände vor Bakterien, Fungiziden und Viren.

Schutzschürze zum Einmalgebrauch

Flüssigkeitsabweisender Schutz aus bequemem Material.

Flächendesinfektion als Lösung

Ideal als gebrauchsfertige Schnelldesinfektion mit Sprühkopf für Oberflächen und Geräten zum Schutz vor Keimen und Viren.

Waschbare Bettschutzauflage

Gem. Pflegegesetz §51 zusätzlich beantragbar. Unsere wiederverwendbare Bettschutzauflage kann bis zu 300 mal bei 95°C gewaschen werden und bietet einen hervorragenden Komfort. Durch eine hohe Saugstärke schützt sie Ihr Bett zuverlässig vor Nässe (85x90cm).*

*Waschbare Bettunterlagen müssen gesondert beantragt werden und unterliegen einer erweiterten Untersuchung durch die Pflegekasse, welche über den Umfang der Genehmigung entscheidet.

Unsere Produkte

Neben unseren Pflegehilfsmitteln haben wir natürlich weitere tolle Angebote für Ihren Pflegebedarf. Stöbern Sie in unserem Online-Shop nach den passenden Produkte für Ihren Pflegebedarf!

Zum Shop

Sie haben noch Fragen zu den ABENA Pflegehilfsmitteln? Dann schreiben Sie uns!                                        Wir helfen Ihnen gern weiter.